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   VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06   

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VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06 (https://dejure.org/2006,38780)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2006 - 4 A 46/06 (https://dejure.org/2006,38780)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2006 - 4 A 46/06 (https://dejure.org/2006,38780)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Einem auf die Unwirksamkeit eines Vergleichsvertrags gestützten Erstattungsanspruch kann außerdem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung dann entgegengehalten werden, wenn die Gemeinde als Gläubigerin des ursprünglichen Beitragsanspruchs im Vertrauen auf den Vergleichsvertrag davon abgesehen hat, den Anspruch durch Bescheid geltend zu machen und der Beitragsanspruch nach Feststellung der Nichtigkeit verjährt ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1993 9 L 163/90 -, JURIS; Habermann, aaO, Rn. 394).

    Denn deren Beitragsansprüche sind erloschen, während dem Grundstückseigentümer der Vorteil der hergestellten Wasserversorgungsanlage erhalten bleibt (vgl. zu dieser Erwägung OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1993 9 L 163/90 -, aaO).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98

    Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Grundsätzlich hängt es von den jeweiligen besonderen Umständen ab, inwieweit Treu und Glauben einer Rückforderung entgegenstehen (BVerwG, Beschluss vom 05.03.1998 4 B 3/98 -, NJW 1998, S. 3135).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 A 220/86

    Verjährung von Erstattungsansprüchen; Rückabwicklung einer Ablösungsvereinbarung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Daher sind die zu Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen entwickelten Grundsätze (OVG Lüneburg, Urteile vom 13.11.1990 9 OVG A 220/86 -, NVwZ-RR 1991, S. 425, und vom 10.10.1995 9 L 6025/93 -, KStZ 1997, 78 zum niedersächsischen KAG; Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 394; Driehaus, Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 156) hier anwendbar.
  • OVG Niedersachsen, 10.10.1995 - 9 L 6025/93

    Ablösungsvertrag; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Verjährung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Daher sind die zu Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen entwickelten Grundsätze (OVG Lüneburg, Urteile vom 13.11.1990 9 OVG A 220/86 -, NVwZ-RR 1991, S. 425, und vom 10.10.1995 9 L 6025/93 -, KStZ 1997, 78 zum niedersächsischen KAG; Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 394; Driehaus, Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 156) hier anwendbar.
  • VG Magdeburg, 30.11.1993 - 4 A 239/91
    Auszug aus VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Dieser Bescheid wurde durch Gerichtsbescheid aufgehoben (4 A 239/91).
  • VG Schleswig, 20.09.2006 - 4 A 70/06
    Diese Anspruchsgrundlage gilt nach der Rechtsprechung der Kammer auch für Erstattungsansprüche aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen (Kammerurteil vom 26.04.2006 4 A 46/06 -) und findet deshalb auch hier wie sich zeigen wird entsprechende Anwendung.
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